in Allgemein am 19. November 2011

Die Preise von Strom steigen seit Jahren. Viele Stromanbieter erhöhen zu Jahresbeginn und auch innerhalb des laufenden Jahres ihre Preise. Die Erhöhung der Preise wird durch die steigenden Beschaffungskosten und die Ökostromumlage begründet. Die Ökostromumlage ist gesetzlich verankert, bindend für alle Stromversorger und wird direkt auf den Verbraucher umgelegt.

Wechsel zu günstigeren Anbietern

Immer wieder wird bei steigenden Strompreisen von Experten und Verbänden, aber auch vom Verbraucherschutz zum Wechsel des Anbieters geraten. Es wird darauf hingewiesen, daß der Wechsel des Stromanbieters vor zu hohen Kosten schützt und damit Druck auf den Markt ausübt, um die Stromtarife günstiger werden zu lassen. Der Verbraucher soll von günstigeren Energiepreisen profitieren und damit wird der Wettbewerb angetrieben.

Vergleich der Anbieter

Wenn man vorhat den Stromanbieter zu wechseln, sollte man zunächst zwischen den Anbietern vergleichen. Folgende Voraussetzungen sollten beachtet werden:

  • Zahlungsweise
  • Preis pro Kilowattstunde
  • Preisgarantie für die Vertragsdauer
  • Laufzeiten
  • Kündigungsfristen

Alle Stromanbieter kämpfen seit der Liberalisierung der Strommärkte um hohe Positionen und eine hohe Nachfrage von Verbrauchern. Sie versuchen sich gegenseitig zu unterbieten und locken den Kunden mit Sonderangeboten und Rabatten. In der Werbung sind da keine Grenzen gesetzt und jeder will der beste sein und stellt das auch dar. Gerade deshalb lohnt sich der Vergleich der Anbieter, wobei es sehr schwierig ist sich in den Verwirrungen zwischen den Stromtarifen zurecht zu finden und den richtigen Anbieter zu finden.

Wenn man im Internet auf die Suche nach einem günstigeren Anbieter geht, sucht man meist bei Vergleichsportalen. Diese Portale arbeiten mit Voreinstellungen, die nicht für jeden Kunden gleichsam nutzbar sind. Deswegen sollte zunächst genau geschaut werden, welche Voreinstellungen vorgenommen worden sind, um dann eventuelle Kriterien von vornherein abzuwählen.

Wichtig ist, daß eine Mindestlaufzeit des Tarifes nicht länger als ein Jahr dauert und eine kurze Kündigungsfrist von nur acht Wochen haben.

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