Hier noch mal eine Ergänzung für den kurzen Beitrag von gestern zum Thema
Google ändert die Richtlinien in Punkto geschützte Markennamen für Adwords
Seit einigen Tagen ist sie amtlich – die veränderte Markenrichtlinie für die Nutzung von AdWords durch Google. Mit ihrem Inkrafttreten am 14. September darf ein Unternehmen, welches bei Google inseriert, bei der Gestaltung seiner Anzeigentexte geschützte Begriffe wie zum Beispiel Markennamen als Keywords verwenden.
Keywords sind Begriffe, die ein Internet-Nutzer auf seiner Online-Suche nach Informationen bei der Suchmaschine Google eingibt. Diese rufen gleichzeitig mit den gewünschten Infos auch sogenannte AdWords-Anzeigen auf, deren Wortlaut dieselben Keywords enthält. Die schon mehrere Jahre dauernde Debatte darüber, welcher Inserent welche Markennamen als Keywords verwenden darf – oder konkreter ausgedrückt: Ob ein Inserent das Recht hat, die Trademark eines anderen Unternehmens als Keyword zu benutzen und damit auf eigene Anzeigen aufmerksam zu machen – erfuhr nach einigen Gerichtsverfahren nun mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine klare Entscheidung. Lies doch weiter…
